Reparaturen und Instandhaltung innerhalb der Wohnung


Ein Leitfaden für Mieter und Eigentümer

Egal, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind – das Thema Reparaturen und Instandhaltung ist ein zentraler Bestandteil des Wohnens. Während Mieter oft mit der Frage kämpfen, wie sie eine Reparatur schneller durchgesetzt bekommen, stehen Eigentümer vor der Herausforderung, Kosten zu kalkulieren und Reparaturen rechtzeitig zu planen. In diesem Artikel beleuchten wir die wichtigsten Aspekte beider Seiten, gehen auf rechtliche Vorschriften ein und geben praktische Tipps.

Wer ist wofür verantwortlich?

Ein häufiger Streitpunkt zwischen Mietern und Vermietern ist die Zuständigkeit für Reparaturen. 

Grundsätzlich gilt: Der Vermieter ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Mietwohnung in einem gebrauchsfähigen Zustand zu halten. Das bedeutet, dass grundlegende Reparaturen, wie die Instandsetzung der Heizung oder die Reparatur von defekten Fenstern, seine Aufgabe sind.


Rechte der Mieter

  • Mängel melden: Sobald ein Schaden auftritt, ist der Mieter verpflichtet, diesen dem Vermieter unverzüglich zu melden. Am besten geschieht dies schriftlich, z. B. per E-Mail oder Einschreiben, um einen Nachweis zu haben.
  • Frist setzen: Der Mieter kann dem Vermieter eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels setzen. Was „angemessen“ ist, hängt von der Dringlichkeit ab – eine defekte Heizung im Winter muss innerhalb weniger Tage repariert werden.
  • Mietminderung: Wird der Schaden nicht behoben, hat der Mieter unter bestimmten Umständen das Recht auf Mietminderung. Wichtig: Hierbei sollte rechtlicher Rat eingeholt werden, um Fehler zu vermeiden.

Pflichten der Vermieter

  • Reparatur durchführen: Sobald ein Mangel gemeldet wird, muss der Vermieter reagieren und die Reparatur beauftragen. Eine Verzögerung kann rechtliche Konsequenzen haben, wie z. B. Schadenersatzforderungen oder eine Mietminderung.
  • Kleinreparaturklausel: In vielen Mietverträgen ist geregelt, dass Mieter für kleine Reparaturen selbst aufkommen müssen – typischerweise bis zu einem Betrag von 100 bis 150 Euro. Dies gilt jedoch nur für Schäden, die der Mieter selbst im Alltag nutzt, wie Lichtschalter oder Wasserhähne.

So planen Sie als Eigentümer Instandhaltungsrücklagen effektiv

Eigentümer von Immobilien stehen vor der Aufgabe, langfristig für Instandhaltung und Reparaturen vorzusorgen. Eine gut geplante Rücklage schützt nicht nur vor finanziellen Engpässen, sondern erhält auch den Wert der Immobilie.

Warum sind Instandhaltungsrücklagen wichtig?

Immobilien altern, und mit der Zeit fallen Reparaturen an, die oft unerwartet teuer sind – sei es ein undichtes Dach, ein Austausch der Heizungsanlage oder Schäden an der Fassade. Ohne ausreichende Rücklagen können diese Kosten zur finanziellen Belastung werden.


Tipps zur Planung von Rücklagen

  • Orientierung an gesetzlichen Vorgaben: Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) sind gesetzlich verpflichtet, Rücklagen zu bilden (§ 19 WEG). Wie hoch diese ausfallen sollten, hängt von der Größe und dem Zustand der Immobilie ab
  • Faustregel für Einzelobjekte: Als Orientierungshilfe kann man mit 1–1,5 % des Immobilienwertes pro Jahr rechnen. Für eine Eigentumswohnung im Wert von 200.000 Euro wären das 2.000–3.000 Euro jährlich.
  • Modernisierungsmaßnahmen einkalkulieren: Neben klassischen Reparaturen sollten auch energetische Modernisierungen (z. B. Dämmung, neue Fenster) eingeplant werden. Diese können nicht nur die Wohnqualität erhöhen, sondern auch langfristig Energiekosten senken.


Schimmel in der Wohnung: Ursachen, Vermeidung und rechtliche Aspekte


Schimmel ist ein besonders unangenehmes Problem, das sowohl Mieter als auch Vermieter betrifft. Neben gesundheitlichen Risiken führt Schimmel oft zu Streitigkeiten darüber, wer für die Beseitigung verantwortlich ist.

Ursachen von Schimmel

Schimmel entsteht durch Feuchtigkeit – entweder durch bauliche Mängel, wie undichte Fenster oder Kältebrücken, oder durch falsches Lüftungs- und Heizverhalten. Häufig ist es eine Kombination aus beidem.




Wie lässt sich Schimmel vermeiden?

  • Richtig lüften: Stoßlüften ist effektiver als das dauerhafte Kippen der Fenster. Besonders in Räumen mit hoher Luftfeuchtigkeit, wie Bad und Küche, sollte mehrmals täglich gelüftet werden.
  • Angemessen heizen: Eine konstante Raumtemperatur von mindestens 18–20 °C hilft, Feuchtigkeit zu vermeiden.
  • Bauliche Mängel beheben: Eigentümer sollten regelmäßig prüfen, ob Fenster, Dächer und Wände dicht sind, und bei Bedarf frühzeitig Sanierungsmaßnahmen durchführen.

Rechtliche Aspekte bei Schimmelbefall

  • Pflicht zur Mängelbeseitigung: Liegt der Grund für den Schimmelbefall in baulichen Mängeln, ist der Vermieter zur Beseitigung verpflichtet. Mieter sollten den Schimmel schriftlich melden und auf eine zeitnahe Reparatur drängen.

  • Mitverschulden durch falsches Lüften: Falls der Schimmel durch unsachgemäßes Lüften entstanden ist, können Mieter nicht ohne Weiteres den Vermieter haftbar machen. In solchen Fällen müssen sie unter Umständen die Kosten selbst tragen.


Erfahren Sie mehr über die wichtigsten Aspekte der Mietverwaltung und erhalten Sie wertvolle Tipps in meinem neuen Ratgeber. 

Hier geht's zum Buch auf Amazon: Hausverwaltung einfach erklärt



Bei weiteren Fragen zum Thema Instandhaltung und Reparaturen kontaktieren Sie mich gerne oder besuchen Sie meine Homepage

Kommentare